Startseite der Website

Die Mindestlohnkommission entscheidet über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Im Rahmen einer Gesamtabwägung passt sie den Mindestlohn so an, dass er zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beiträgt, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht sowie Beschäftigung nicht gefährdet. Die Mitglieder der Kommission kommen aus Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und der Wissenschaft. Der Anpassungsbeschluss der Mindestlohnkommission tritt durch eine Verordnung der Bundesregierung in Kraft.

Informationen zum Mindestlohn für Beschäftigte und Betriebe

Zur Übersicht

12,82 beträgt der aktuelle Mindestlohn

Vierter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns

Zum Bericht

Regelungen für Praktika

Wann haben Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn?

Alle Fragen im Überblick

Call For Papers

5. Wissenschaftsworkshop zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in Berlin am 09./10. Oktober 2025

Weiterlesen